Unser Schutz- und Hygienekonzept

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Schutz- und Hygienekonzept

Firma Autohaus W.-R. Hildesheim, Inh. Knut Hildesheim e.Kfm.
19288 Ludwigslust sowie 19089 Crivitz

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Knut Hildesheim, Marco Kleinhammer, Anja Henning, Jörg Schwanbeck
Tel. / E-Mail: 03874/4252-0 / info@autohaus-hildesheim.de

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
  • Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände / vom Ladengeschäft etc. fern.
  • Bei Verdachtsfällen weisen wir drauf hin zum Arzt zu gehen und sich beim Gesundheitsamt zu melden.

 

Ab dem 22.11.2021 gilt die sogenannte 3G Regel, das bedeutet, dass der Impfstatus, der Genesenen Status abgefragt werden muss und durch uns erfasst wird. Mitarbeiter welche nicht geimpft oder genesen sind, müssen täglich einen Testnachweis vor Arbeitsbeginn vorzeigen. (Gültigkeit 24 Stunden, bei PCR Test 48 Stunden Gültigkeit.)

Sollte sich die Hospitalisierungsrate über 9 entwickeln, so wird die Landesregierung weitere Maßnahmen ergreifen und mitteilen.

Die Test können bei den Testzentren durchgeführt werden, Die Kosten übernimmt einmal wöchentlich der Staat, zweimal wöchentlich wir als Arbeitgeber und zweimal wöchentlich der Mitarbeiter selbst.

 

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

  • Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln
  • Anbringen von Bodenmarkierungen vor Kassen, an Empfangs- und Informationsschaltern und in Wartebereichen, Markieren von Bewegungsbereichen der Mitarbeiter und der Kunden
  • Aushang Hinweisschilder auf dem Betriebsgelände
  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln

 

2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Sicherstellung, dass Mitarbeiter/-innen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen
  • an Arbeitsplätzen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist (z.B. Kundenberatung), vorrangig keine Mitarbeiter/-innen mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma beschäftigen
  • Hinweis an Kunden, dass zum Eigenschutz / Schutz unserer Mitarbeiter/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung geboten ist

 

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, das Betriebsgelände zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben.
  • Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden
  • Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.

 

Weitere Maßnahmen:

4. Handhygiene und lüften von Räumen

  • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
  • Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Handedesinfektion in rückwärtigen Bereichen (Pausenraum/Lager)
  • Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen
  • Bereitstellung von hautschonender Seife
  • Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner)
  • Hinweis auf Hautpflege
  • Bereitstellung von Einweghandschuhen
  • Stündliches durchlüften von Räumen

 

5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs

  • Anbringen von Bodenmarkierungen vor Empfangs- und Informationsschaltern und in Wartebereichen
  • wenn möglich, einen getrennten Ein- und Ausgang einrichten, um direkten, entgegenkommenden Kontakt zwischen den Kunden zu vermeiden
  • Steuerung von Eintritt und Austritt durch Personal und Kunden, wenn nur eine Eingangstür vorhanden ist
  • in kleinen Betrieben Sichtkontrolle der maximalen Besucherzahlen und ggf. Abschließen der Eingangstür

 

6. Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice

  • Arbeitsplätze so gestalten, dass Mitarbeiter/-innen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten können (mind. 1,5 m)
  • Installation von transparenten Abtrennungen im Kunden- und Empfangsbereich
  • Nutzung freier Raumkapazitäten
  • Vermeidung von Mehrfachbelegungen von Räumen Bereitstellung von Schutzhandschuhen

 

7. Dienstreisen und Meetings

  • Reduzierung von Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen auf ein Minimum
  • Zurverfügungstellung technischer Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen
  • Bei unbedingt notwendigen Präsenzveranstaltungen Sicherstellung eines ausreichenden Abstands zwischen den Teilnehmern

 

8. Arbeitszeit- und Pausengestaltung

  • Verringerung der Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten ggfs. Schichtbetrieb)
  • möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Schichte einteilen, um innerbetriebliche Personenkontakte zu verringern
  • durch geeignete organisatorische Maßnahmen vermeiden, dass es bei Beginn und Ende der Arbeitszeit zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt.

 

9. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände

  • Zutritt betriebsfremder Personen nach Möglichkeit auf ein Minimum beschränken
  • Kontaktdaten betriebsfremder Personen beim Betreten/Verlassen des Betriebsgeländes sind zu dokumentieren
  • Information betriebsfremder über die Maßnahmen, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten.

     

10. Sanitärräume, und Pausenräume

  • Zurverfügungstellung von hautschonender Flüssigseife und von Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände
  • Anpassung der Reinigungsintervalle
  • Regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen
  • Sicherstellung eines ausreichenden Abstands in Pausenräumen und Kantinen
  • Umstellung auf Einweghandtücher z.B. in Kantinen, Teeküchen etc.

 

11. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation

  • Aushang Hinweisschilder auf dem Betriebsgelände
  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
  • Aktive  Kommunikation der eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen im gesamten Betrieb
  • Unterweisung der Führungskräfte
  • Benennung einheitlicher Ansprechpartner
  • Kontrolle der Einhaltung des betrieblichen Hygienekonzepts
  • Benennen eines geeigneten Ansprechpartners für die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes

 

Ludwigslust, 18.11. 2021

 

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team vom Autohaus Hildesheim